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| Growing : Das Recht : Betäubungsmittelgesetz : Hanf-Anwalt : Urteile : Schutzmassnahmen Das Recht (oder Unrecht): Die beiden Begriffe liegen oft nah beieinander und werden in der heutigen Zeit schnell miteinander verwechselt. Heute Recht zu bekommen, ist eng mit der Größe des zur Verfügung stehenden Kapitals verbunden - ein Anwalt kostet viel Geld und auch die Gerichtskosten können einen erheblichen Anteil ausmachen. Geht ein Prozess über mehrere Instanzen, gibt sich ein Mensch oft schon mit dem Unrecht zufrieden, da das Risiko, Geld zu verlieren, nicht abzuschätzen ist. In unserem Rechtssystem kann nur das Kapital zum Recht verhelfen; und wenn genug Kapital zur Verfügung steht, kann nach Belieben ein neuer Paragraph geschaffen werden. Juristisch stützt sich saß Verbot von Cannabis auf die Behauptung, daß von Cannabis eine Gefährdung für die Volksgesundheit ausgeht. Bis in den Anfang des 20. Jahrhunderts war Cannabis in über einem Viertel aller Medikamente enthalten und es war ein weit verbreitetes Medikament in der Hausapotheke sowie ein anerkanntes Genussmittel. Tatsächlich wurde die gesundheitliche Gefahr von Cannabis nie von unabhängigen Wissenschaftlern bewiesen. In Deutschland hat sich, nach unserem Wissen, mit dieser Frage noch überhaupt keine wissenschaftliche Kommission beschäftigt. Die Gerichte stützen sich bei der Argumentation auf sehr alte wissenschaftliche Beweise aus dem Ausland, die immer mit dem Ziel in Auftrag gegeben wurden, herauszufinden, daß von Cannabis eine Gefährdung der Gesundheit ausgeht. Bei einem Beweis wurden Affen mit Cannabisqualm erstickt; danach wurden die abgestorbenen Gehirnzellen gezählt, was als Beweis gelten sollte, daß Cannabis das Hirn schädigt. Solche wissenschaftlichen Beweise machen offensichtlich, saß es wenig Sinn hat, vor einem deutschen Gericht zu versuchen, mit Argumenten das Recht zu erlangen. Es hat auch keinen Sinn, anerkannte Wissenschaftler bei einer Verhandlung in den Gerichtsaal zu bestellen, die den heutigen Stand der Wissenschaft darlegen. So geschah es in Hamburg, als Prof. Dr. Gorter, einer der erfahrensten Wissenschaftler der Welt im Bereich Drogen und ihre Auswirkungen auf den Menschen, zu einem Verfahren vor das Hamburger Landesgericht bestellt wurde. Prof. Dr. Gorter erklärte, daß nach dem heutigen Stand der Wissenschaft von Cannabis keine Gefährdung für den gesunden Menschen ausgeht. Sein Vortrag, der über 2 Std dauerte, beeindruckte den Richter überhaupt nicht und er tat so, als sei das alles nichts Neues für das Gericht. Der Richter blieb bei seiner eigenen Meinung, daß Cannabis für die Bevölkerung gefährlich ist. Es scheint aber so als ob Cannabis lange Zeit als Medizin und nicht als Rauschgift eingestuft wurde. Möglicher Weise liegt das Verbot in wirtschaftlichen Interessen begründet. |
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